Aktuelle Neuigkeiten

Der Deutsche Mieterbund (DMB) prognostiziert, dass die Heizkosten für 2018 unterschiedlich hoch ausfallen. Entscheidend ist, ob im Haus mit Öl, Gas oder Fernwärme geheizt wird.

Heizölpreise gestiegen
Bewohnern von ölbeheizten Wohnungen drohen demnach spürbare Nachzahlungen – die Kosten für das Kalenderjahr 2018 dürften um rund 14 Prozent gestiegen sein. Dagegen sinken die Heizkosten für Bewohner von gasbeheizten Wohnungen um 6 Prozent, für Bewohner von fernwärmebeheizten Wohnungen um 3 Prozent.

Geringerer Verbrauch, schwankende Preise
Der Energieverbrauch ist aufgrund der milden Temperaturen im Jahr 2018 um etwa fünf Prozent gesunken. Insbesondere in den Übergangsmonaten April und September, aber auch in den heizintensiven Monaten Januar und Dezember lagen die Temperaturen teilweise deutlich über denen des Vorjahres.

Den größten Einfluss auf die Heizkosten hat die Entwicklung der Energiepreise. Der Ölpreis stieg im Jahresdurchschnitt um 21,7 Prozent, der Preis für Fernwärme stieg um 1,8 Prozent. Der Preis für Gas hingegen ist um 1,4 Prozent gesunken.

Quelle: DMB

 

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Der Stromverbrauch deutscher Haushalte birgt häufig großes Einsparpotenzial. Damit Verbraucher wissen, wie viel sie im Vergleich zu anderen verbrauchen, gibt es seit einigen Jahren den Stromspiegel. Anhand von 226.000 Verbrauchsdaten und aktuellen Studien ergeben sich bundesweit gültige Vergleichswerte.

Wie setzt sich der Stromverbrauch zusammen?
Laut Stromspiegel verbrauchen Haushalte den meisten Strom für Informationstechnik sowie Audio und TV (27 %). Darauf folgen Kühl- und Gefriergeräte (17 %), Waschen und Trocknen (13 %), Kochen (11 %), Licht (9 %) und Spülen (7 %). 16 Prozent des Stromverbrauchs ergeben sich aus sonstigen Verbräuchen.

Wie hoch ist der durchschnittliche Verbrauch?
Anhand der Tabelle des Stromspiegels lässt sich der eigene Verbrauch leicht mit dem Verbrauch ähnlicher Haushalte vergleichen. Ein Zweipersonenhaushalt in einem Mehrfamilienhaus verbraucht durchschnittlich 2.000 bis 2.400 kWh pro Jahr. Wird zusätzlich warmes Wasser mit Strom erzeugt, erhöht sich dieser Wert auf 2.800 bis 3.100 kWh. Ein Vierpersonenhaushalt in einem Haus verbraucht im Mittel 4.000 bis 4.300 kWh pro Jahr, mit Warmwasser sind es sogar 5.000 bis 5.500 kWh.

Quelle: www.co2online.de

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Nach Eberhard kam Franz: Unter den Stürmen im Frühjahr litten Immobilien in ganz Deutschland. Allein Sturmtief Eberhard hat, nach Schätzung des Rückversicherungsmaklers Aon, Schäden in Höhe von 700 bis 800 Millionen Euro angerichtet.

VPB rät zur Frühjahrskontrolle
Die Bauchsachverständigen des Verbandes Privater Bauherren (VPB) beobachten immer wieder, dass sich Sturmschäden erst Monate später bemerkbar machen. Typisch sind scheinbar unversehrte Bäume, die im Frühling plötzlich umstürzen. Dieser Fall lässt sich bei der Versicherung nur schwer als Sturmschaden geltend machen, da viele Versicherungen die Windstärke zum Zeitpunkt des letzten Unwetters prüfen. Hierbei stellen sie fest: Es war gar kein Sturm, nur starker Wind, ergo fühlen sie sich nicht verpflichtet, den Schaden zu regulieren. Der VPB rät Hausbesitzern, sich in solchen Fällen von unabhängigen Sachverständigen unterstützen zu lassen.
Die VPB-Experten warnen zudem vor unentdeckten Sturmschäden am Dach. Verrutschte Ziegel können unter Umständen längere Zeit unentdeckt bleiben. Eigentümer sollten eine Frühjahrskontrolle des Dachs vornehmen oder spätestens beim nächsten Dauerregen Ausschau nach Feuchtigkeit halten.

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Trotz Wohnungsmangel wurden im Jahr 2018 weniger Baugenehmigungen als im Vorjahr erteilt. Der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft Deutschland (GdW), Axel Gedaschko, fordert: „[…] Statt immer mehr Bremsen brauchen wir drastisch mehr bezahlbaren Wohnungsbau.“

Weniger Ein- und Zweifamilienhäuser
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurde im Jahr 2018 in Deutschland der Bau von insgesamt rund 347.300 Wohnungen genehmigt. Das entspricht einen Rückgang von 0,2 Prozent (800 Baugenehmigungen) gegenüber dem Vorjahr. Die Genehmigungen galten sowohl für neue Gebäude als auch für Baumaßnahmen an bereits bestehenden Gebäuden. 
Im Jahr 2018 wurden rund 302.800 neu zu errichtende Wohnungen genehmigt. Das sind 2.100 Wohnungen mehr als im Vorjahr. Dieser Anstieg ist ausschließlich auf die Zunahme der Baugenehmigungen für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern zurückzuführen (+ 4,7 Prozent). Die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser ist hingegen um 1,0 Prozent und die für Zweifamilienhäuser um 6,5 Prozent zurückgegangen.

GdW ruft Politik zum Handeln auf
Um den Wohnungsbau anzukurbeln, fordert der GdW dazu auf, die im Koalitionsvertrag geplanten Planungs- und Beschleunigungsgesetze endlich umzusetzen. Zudem fordert der Verband unter anderem dauerhafte steuerliche Verbesserungen für Bauherren sowie eine Förderung der seriellen und standardisierten Bauweise und eine bundesweit gültige bauliche Zulassung für Neubauten.

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Ein Immobilienkauf ist eine finanzielle Herausforderung und sollte sorgfältig durchdacht werden. Hier lohnt es sich, Kreditangebote zu vergleichen, um die optimale Finanzierung für die eigenen Anforderungen zu finden. Im aktuellen Baukredit-Vergleich der Stiftung Warentest zeigt sich: Auch in Zeiten niedriger Zinsen lassen sich mit dem richtigen Kredit mehrere Zehntausend Euro sparen.

Topangebote in allen Kredit-Varianten
Laut Stiftung Warentest unterscheiden sich die Zinssätze, je nach Zins­bindung, Eigen­kapital und Immobilie, deutlich. Topangebote gab es jedoch in allen Varianten. Im Test stellte sich heraus, dass Darlehen mit zehn Jahren Zinsbindung die günstigste Variante sind; hier liegt der Zinssatz bei unter einem Prozent. Auch bei den Krediten mit fester Zinsbindung über die gesamte Laufzeit von 20 oder 25 Jahren fanden sie sehr gute Angebote.
Das überraschende Ergebnis: Fast immer war das teuerste Angebot doppelt so teuer wie das günstigste.

Stiftung Warentest rät zum Vergleich
Mit dem richtigen Angebot lassen sich fünfstellige Beträge einsparen. Deshalb rät Stiftung Warentest: Haus- und Wohnungskäufer sollten sich mehrere Angebote einholen und diese miteinander vergleichen, um das beste Angebot für ihre Bedürfnisse zu finden.

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Wenn eine Wohnungseigentümergesellschaft (WEG) einheitliche Rauchwarnmelder für ein Gebäude beschließt, können einzelne Eigentümer nicht von dieser Regelung ausgenommen werden. Auch nicht, wenn sie bereits eigene Rauchwarnmelder installiert haben.

Installation und Wartung durch Fachfirma
In einer Eigentümerversammlung beschlossen die Mitglieder die Anschaffung und Wartung einheitlicher Rauchwarnmelder. Diese sollten durch eine Fachfirma installiert und gewartet werden. Die Eigentümer sahen vor, die Anschaffung aus einer Instandhaltungsrücklage zu zahlen und die jährlichen Wartungskosten nach Mieteigentumsanteilen umzulegen.
Einige Eigentümer, die bereits Rauchwarnmelder installiert hatten, wollten von der Regelung ausgenommen werden und erhoben Anfechtungsklage.

Urteil: Eigentümer müssen Regelung hinnehmen
Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Beschluss der Eigentümerversammlung zulässig ist. Indem der Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern für das gesamte Gebäude „in eine Hand“ gelegt werden, wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet. Durch die einheitliche Anschaffung, Wartung und Kontrolle kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sicherstellen, dass die Rauchwarnmelder den einschlägigen DIN-Normen entsprechen und durch qualifiziertes Fachpersonal installiert und gewartet werden. Eine solche Regelung „aus einer Hand“ minimiert zudem versicherungsrechtliche Risiken. (BGH, V ZR 273/17)

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