Der Gesetzesentwurf zur Mietrechtsänderung ist am 05. September vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Die Auskunftspflichten für Vermieter werden strenger und es gibt neue Regeln zu Modernisierungsmaßnahmen. Wann die Änderungen in Kraft treten, ist noch unklar.
Mietpreisbremse: Auskunftspflicht wird strenger
Zukünftig sollen Vermieter dazu verpflichtet sein, vor Abschluss eines Mietvertrages unaufgefordert Auskunft über die Miete des Vormieters zu geben, sofern diese über der Preisschwelle der Mietpreisbremse gelegen hat. Ein Vermieter, der dieser Pflicht nicht nachkommt, darf maximal die nach der Mietpreisbremse zulässige Höchstmiete verlangen. Außerdem sollen Mieter Verstöße gegen die Mietpreisbremse in Zukunft leichter rügen können.
Modernisierung: Neue Regelungen
In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfen Vermieter nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen (bisher elf Prozent). Die Umlage soll höchstens drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren betragen. Ein vereinfachtes Modernisierungsumlageverfahren soll die Berechnung für Vermieter erleichtern: Sind die Gesamtkosten nicht höher als 10.000 Euro, müssen die Maßnahmen nicht mehr detailliert aufgelistet werden. Der Vermieter muss lediglich mitteilen, dass er von vereinfachten Verfahren Gebrauch macht und kann pauschal rund zwei Drittel der Kosten umlegen.
Das gezielte „Herausmodernisieren“, z. B. die Durchführung baulicher Maßnahmen, die zu einer nicht notwendigen, erheblichen Beeinträchtigung der Mieter führen, ist in Zukunft eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.
Bereits seit zwei Jahren fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Optimierung bestehender Heizungsanlagen mit Zuschüssen. Seit dem Programmstart wurden ca. 170.000 hocheffiziente Pumpen und 90.000 Maßnahmen rund um den hydraulischen Abgleich mit einem Volumen von ca. 50 Millionen Euro gefördert.
Millionen alte Heizungsumwälzpupen im Einsatz
In Deutschland sind laut BAFA noch Millionen alte Heizungsumwälzpumpen im Einsatz. Neue, hocheffiziente Anlagen benötigen bis zu 80 Prozent weniger Strom. Zudem können beachtliche Mengen an Energie und Brennstoff eingespart werden. Aufgrund zahlreicher Anfragen von gewerblichen Immobilienbesitzern, Wohnungsbaugesellschaften sowie von Heizungsbauern geht das BAFA von einer weiteren Steigerung der Nachfrage aus.
Was wird gefördert?
Das BAFA fördert den Austausch von Umwälzpumpen und Warmwasserzirkulationspumpen sowie die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs inklusive begleitender Maßnahmen (z. B. Thermostatventile, Einzelraumtemperaturregler, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Pufferspeicher, Einstellung der Heizkurve). Der Zuschuss beträgt 30 Prozent des Nettorechnungsbetrages. Die Kosten für die Umrüstung amortisieren sich laut BAFA innerhalb kürzester Zeit.
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) lässt aktuell prüfen, ob sich das Bestellerprinzip auch auf Immobilienverkäufe übertragen lässt. Dann müsste derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt hat – in der Regel ist dies der Verkäufer.
Maklergebühren schwanken deutschlandweit
Für Mietwohnungen wurde das Bestellerprinzip bereits 2015 eingeführt und soll Mieter finanziell entlasten. Die Maklerprovision schwankt in Deutschland zwischen 5,95 und 7,14 Prozent. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen zahlt der Käufer die Provision komplett, in den anderen Bundesländern wird sie üblicherweise zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. SPD, die Grünen und die Linke unterstützen das Vorhaben und waren bereits im letzten Bundestagswahlkampf für das Bestellerprinzip bei Immobilienverkäufen.
Gegenwind von Maklern und Immobilienverbänden
Makler und Immobilienverbände befürchten jedoch, dass Verkäufer die Maklergebühren zukünftig auf den Verkaufspreis aufschlagen könnten – was wiederum die anderen Erwerbsnebenkosten erhöhen würde. Sie fordern, stattdessen die Erwerbsnebenkosten zu senken oder Freibeträge einzuführen. Vielen Ersterwerbern wird der Kauf durch stetig ansteigende Erwerbsnebenkosten erschwert: Diese machen gebietsweise rund 15 Prozent des Kaufpreises aus.
Die KfW vergibt aktuell wieder Zuschüsse für den altersgerechten Umbau von Immobilien sowie den Erwerb von Immobilien, an denen entsprechende Maßnahmen durchgeführt wurden. Das Bundesinnenministerium stellt hierfür 75 Millionen Euro zur Verfügung.
Zuschüsse jetzt beantragen
Die KfW möchte barrierereduzierende Umbaumaßnahmen mit mindestens zehn Prozent der förderfähigen Kosten bezuschussen und geht von Mindestinvestitionskosten in Höhe von 2.000 Euro aus. Die Zuschüsse belaufen sich auf 200 bis 6.250 Euro. Der Antrag auf Zuschüsse muss vor Beginn der Umbauarbeiten gestellt werden. Da das Budget in den vergangenen Jahren bereits nach wenigen Monaten ausgeschöpft war, sollten Interessenten nicht zu lange warten.
Umbaumaßnahmen für altersgerechtes Wohnen
Die Reduzierung von Barrieren und ein altersgerechter Umbau ermöglichen es älteren Leuten, länger in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Experten empfehlen, mit der Planung und Durchführung frühzeitig zu beginnen. Je nach Wohnsituation müssen z. B. Schwellen reduziert, Zuwege barrierefrei gestaltet und Türen verbreitert werden. Auch viele Badezimmer sind mit wenigen Umbauarbeiten barrierefrei zu gestalten.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aktuell mitteilt, gab es Ende 2017 knapp 42 Millionen Wohnungen in Deutschland. Das sind 3,7 Prozent, bzw. 1,5 Millionen Wohnungen mehr, als noch im Jahre 2010. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Wohnungsbestand um 0,6 Prozent, beziehungsweise 265.000 Wohnungen.
Mehr Wohnfläche pro Person
Ende 2017 kamen somit auf 1.000 Einwohner 507 Wohnungen und damit 12 Wohnungen mehr als im Jahre 2010 (495 Wohnungen je 1.000 Einwohner).
Doch nicht nur die Anzahl der Wohnungen erhöhte sich, es steht auch mehr Wohnraum zur Verfügung. Die Wohnfläche des gesamten Wohnungsbestandes belief sich Ende 2017 auf knapp 3,9 Milliarden Quadratmeter – im Jahre 2010 waren es 4,6 Prozent bzw. 0,2 Mrd. Quadratmeter weniger.
Ende 2017 betrug die Wohnfläche je Wohnung durchschnittlich rund 92 m² und rund 47 m² je Einwohner. Damit haben sich seit dem Jahr 2010 die Wohnfläche je Wohnung um 0,9 m2 und die Wohnfläche je Einwohner um 1,5 m2 erhöht.
Das Landgericht Fulda entschied in einem aktuellen Urteil, dass der Vermieter seine Mieter vor Warmwasserausfall bewahren muss – auch im Hochsommer.
Hintergrund: Leerer Heizöltank
Die Mieterin einer Wohnung beschwerte sich bei ihrer Vermieterin darüber, dass Heizung und Warmwasser abgeschaltet waren. Sie erreichte sie jedoch weder telefonisch, noch per SMS. Auch die Aufforderung ihres Rechtsanwalts, die Warmwasserversorgung wiederherzustellen, blieb ohne Erfolg. Erst nachdem ein Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt wurde, reagierte die Vermieterin und stellte die Versorgung wieder her. Als Begründung gab sie einen leeren Heizöltank an. Am Ende stritten sich die beiden Parteien darüber, wer die Gerichtskosten zu tragen hat.
Das Urteil: Versorgung muss sichergestellt sein
Das Landgericht Fulda entschied, dass die Vermieterin die Gerichts- und Prozesskosten bezahlen muss. Warmwasser sollte zu jedem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, insbesondere im Sommer besteht erhöhter Bedarf bei der Körperhygiene. Wasser aufzuwärmen, zum Beispiel mithilfe eines Wasserkochers, hält das Gericht für nicht zumutbar. Somit wäre die einstweilige Verfügung zulässig gewesen. (LG Fulda 5 T 200/17)