Aktuelle Neuigkeiten

Bedrohungen und Beleidigungen gegen Nachbarn müssen nicht hingenommen werden. Dieses Verhalten stellt eine schwerwiegende Verletzung des Hausfriedens dar und rechtfertigt eine fristlose Kündigung durch den Vermieter. 

Mieter bedroht Nachbarn

Im verhandelten Fall hatte der Mieter lautstark mit seiner Freundin gestritten, sodass diese bei den Nachbarn Schutz suchte. Bis zum Eintreffen der Polizei beschimpfte und bedrohte er sowohl seine Freundin, als auch die Nachbarn. Zudem beschlagnahmte die Polizei in seiner Wohnung eine Axt, Kampfmesser und andere gefährliche Gegenstände, die er auch den Nachbarn gezeigt haben soll.

Schutz der Mieter steht im Vordergrund

Zwar verweigerte die Freundin später die Aussage, doch das Gericht empfand die Schilderungen der Nachbarn als glaubhaft. Alle Zeugen vermittelten den Eindruck, dass sie sich von dem Beklagten massiv und nachhaltig beeinträchtigt und bedroht fühlen und darüber hinaus große Angst vor ihm gehabt hätten. Aus diesem Grund müsse dem Vermieter laut Gericht, auch zum Schutz der bedrohten Mieter, die Möglichkeit eröffnet werden, das Mietverhältnis mit dem störenden Mieter durch eine sofortige Kündigung zu beenden. (Amtsgericht München 474 C 18956/16)

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Das Statistische Bundesamt (Destatis) teilt mit, dass die Preise konventionell gefertigter Wohngebäude im Februar 2018 gegenüber Februar 2017 um 4 Prozent gestiegen sind. Das ist der höchste Anstieg seit November 2007 (5,8 Prozent).

Preisanstieg bei Rohbauarbeiten

Von Februar 2017 bis Februar 2018 stiegen die Preise für Rohbauarbeiten um 4,4 Prozent. Unter den Rohbauarbeiten erhöhten sich die Preise für Erdarbeiten um 6 Prozent, für Betonarbeiten um 5,1 Prozent und für Gerüstarbeiten um 4,9 Prozent. Auch die Preise für Entwässerungsarbeiten stiegen im Vergleichszeitraum um 4,8 Prozent.

Bestands- und Bürogebäude ebenfalls betroffen

Instandhaltungsarbeiten (ohne Schönheitsreparaturen) an Wohngebäuden waren im Februar 2018 um 3,9 Prozent teurer als im Vorjahr, so das Statistische Bundesamt. Auch der Neubau von Bürogebäuden und gewerblichen Betriebsgebäuden verteuerte sich um jeweils 4,1 Prozent.

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Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät dazu, bei der Immobilienbesichtigung die Augen offen zu halten. Immer häufiger peppen Makler und Vermieter die Objekte durch sogenanntes Home-Staging auf, um ein moderneres Ambiente zu vermitteln. Es gibt jedoch auch schwarze Schafe, die auf diese Weise versuchen, Mängel zu vertuschen.

So funktioniert Home-Staging

Zu Besichtigungszwecken wird die Immobilie durch den geschickten Einsatz großer Blumenvasen, clever platzierter Spiegel und anderer Dinge ins rechte Licht gerückt. Ein Spiegel im Bad lässt den Raum wesentlich größer erscheinen und bunte Handtücher lenken von der veralteten Badausstattung ab. Das ist völlig legal, kritisch wird es, wenn die Maßnahmen dazu dienen, Schäden an der Ausstattung überdecken oder gar Feuchte- und Schimmelflecken vertuscht werden. Darauf sollte auch der Verkäufer achten, um ein unangenehmes Nachspiel zu vermeiden.

VPB-Rat für Verkäufer und Käufer

„Dann ist schnell die Schwelle zur Täuschung überschritten. Wer nämlich echte und erhebliche Schäden vorsätzlich verdeckt und bewusst verschweigt, der handelt arglistig“, erklärt VPB-Vertrauensanwalt Holger Freitag die Rechtslage. Der VPB rät Verkäufern dazu, nur seriöse Partner mit dem Home-Staging zu beauftragen. Käufer sollen ruhig genauer hinschauen und die Immobilie bestenfalls von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten lassen.

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Das Bundesverfassungsgericht entschied am Dienstag, dass die Basis für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Bis Ende 2019 muss eine neue Regelung gefunden werden, eine Übergangsfrist für die Neuregelung gilt bis 2024.

Alte Regelung sorgt für Ungleichbehandlung

Das aktuelle Bewertungsgesetz sieht vor, dass Grundstücke alle sechs Jahre neu bewertet werden sollen. Seit der letzten Hauptfeststellung im Jahre 1964 ist dies jedoch nie wieder geschehen. In Ostdeutschland wurde eine solche Bewertung seit 1935 nicht mehr durchgeführt. Dieses Versäumnis lässt die komplette Entwicklung des Immobilienmarktes außer Acht und führt zudem zu Ungleichbehandlungen. So kann es vorkommen, dass ein sehr altes, aber millionenschweres Gebäude niedriger besteuert wird, als ein neu gebautes Mehrfamilienhaus.

Neubewertung unwahrscheinlich

Dass die rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden, ist aufgrund des hohen Aufwands unwahrscheinlich. Stattdessen wird wahrscheinlich eine neue Formel gesucht, mit der die Grundstücke fair bewertet werden. Die Länder möchten eine Mehrbelastung der Eigentümer vermeiden, jedoch auch keine spürbaren Verluste verzeichnen. Die Einnahmen durch die Grundsteuer kommen direkt den Kommunen zugute – 2016 waren es knapp 14 Millionen Euro.

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Bei angespanntem Wohnungsmarkt darf die neue Wohnungsmiete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. So steht es in dem Bundesgesetz, welches die hessische Bauministerin Priska Hinz 2015 umgesetzt hatte. Nun landet der Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

Landgericht erklärt Mietpreisbremse für ungültig

Ein Vermieter klagte gegen die Mietpreisbremse und bekam in zweiter Instanz Recht: Das Landgericht Frankfurt hat die Mietpreisbremse in Hessen für ungültig erklärt. Der Bundesgesetzesgeber verlangt ausdrücklich nach einer Begründung, das Land Hessen habe lediglich einen Entwurf vorgelegt. Damit sei die Rechtsverordnung nicht ordnungsgemäß begründet worden, so das Landgericht.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Mietpreisbremse gilt in 16 hessischen Kommunen, davon viele im Rhein-Main-Gebiet. Das Urteil des Landgerichts ist jedoch nur im verhandelten Fall gültig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.
Sofern der BGH das Urteil bestätigt, wird es rechtskräftig, die Mietpreisbremse bliebe jedoch weiterhin gültig. Somit müsste jeder Betroffene selbst den Rechtsweg beschreiten. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich andere Gerichte das BGH-Urteil zum Vorbild nehmen, ist jedoch hoch.

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Der Eigentümerverband Haus & Grund verweist auf eine repräsentative Mieterumfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey. Demnach weisen Mieter in Deutschland eine hohe Zufriedenheit auf. Private Einzelvermieter schnitten mit Abstand am besten ab.

Gute Ergebnisse für alle Vermieter

Über alle Vermietergruppen hinweg gaben 75,5 Prozent der Befragten an, dass sie mit ihrem Vermieter eher zufrieden bis sehr zufrieden sind. Bei den Mietern privater Einzelvermieter lag der Wert deutlich höher: Hier sind es ganze 78,7 Prozent. Nur 15,2 Prozent aller Mieter in Deutschland sind weniger bis gar nicht zufrieden, 9,3 Prozent sind unentschlossen.
Haus & Grund Präsident Kai Warnecke gab an, die hohe Zufriedenheit der Mieter sei „in erster Linie dem Engagement der vielen Millionen privaten Einzelvermieter zu verdanken, die häufig noch ein persönliches Verhältnis zu ihren Mietern haben und sich kümmern“.

Private Einzelvermieter stellen meiste Mietwohnungen

An der Umfrage von Civey im März 2018 nahmen 5.005 Mieter teil. Davon wohnen 59,5 Prozent bei privaten Einzelvermietern, 15 Prozent bei privaten Wohnungsunternehmen und 11,4 Prozent bei Wohnungsgenossenschaften. Die übrigen 14,1 Prozent entfallen auf andere Vermieter oder machten keine Angabe.

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